Betriebshaftpflicht Highlights
Für die Verantwortung im Kehrbezirk – und die Tätigkeiten, die Ihr Betrieb tatsächlich ausübt.
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Verantwortung im Kehrbezirk und darüber hinaus
Eine Schornsteinfeger-Betriebshaftpflicht muss zu Ihren hoheitlichen und freien Tätigkeiten passen. Dazu gehören Feuerstättenschau, Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie die vereinbarten Nebentätigkeiten. Personen-, Sach- und Vermögensschäden müssen dabei getrennt betrachtet werden.
- Versicherungssumme und Selbstbeteiligung passend zum Betrieb wählen; die geprüften Antragsvarianten umfassen 15 oder 20 Millionen Euro.
- Tätigkeiten nach Handwerksordnung A und B, insbesondere Dachdecker- und SHK-Arbeiten, im Tätigkeitsprofil berücksichtigen.
- Planende, beratende und gutachterliche Tätigkeiten im Berufsbild ausdrücklich einordnen.
- Echte Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden unterscheiden.
Energieberatung und Fördermittel
Das geprüfte Schornsteinfegerkonzept nennt für Energieberatung und Fördermittelbeantragung 300.000 Euro. Förderberatung, Antragstellung und Fristversäumnisse gehören deshalb ausdrücklich in die Bedarfsklärung. Ein individueller Sanierungsfahrplan und die Übernahme energetischer Fachplanung sind nicht automatisch dasselbe Risiko.
- BAFA- und KfW-Fördermittelberatung sowie die tatsächliche Antragstellung angeben.
- Bei gelisteten Energieeffizienz-Experten Fachplanung und Baubegleitung gesondert prüfen.
- Für weitergehende EEE-Leistungen kann eine ergänzende Berufshaftpflicht erforderlich sein.
Besondere Risiken Ihres Handwerks
Ein Kehrgerät oder eine Inspektionskamera fällt in einen Schornstein und beschädigt ihn: Solche branchentypischen Situationen sind der Maßstab für die Beratung. Wir besprechen Schäden am Schornstein und mögliche Folgeschäden anhand des konkreten Konzepts.
- Asbestbezogene Personen- und Sachschäden sowie gewerblichen und privaten Drohneneinsatz prüfen.
- Private Familienhaftpflicht und gegebenenfalls Hunde- oder Pferdehalterhaftpflicht mit dem bestehenden Schutz abstimmen.
- Nachhaftung nach Beendigung der Tätigkeit ausdrücklich klären; je nach Konzept kommen Laufzeiten bis zu 30 Jahren in Betracht.
- Bei Existenzgründung Zugangsvoraussetzungen und Nachweise, insbesondere die Gewerbeanmeldung, berücksichtigen.






