Rechtsschutz Highlights
Beruf, Verkehr und Privatleben: Unterstützung, wenn aus einer Frage ein Rechtsstreit wird.
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Betrieb, Privatleben und Verkehr
Für selbständige Schornsteinfeger verbindet das Konzept Firmenrechtsschutz mit privaten und Verkehrsbereichen sowie selbstgenutzten Gewerbe- und Wohneinheiten im Inland. Der geprüfte Rahmenantrag richtet sich an Betriebe mit bis zu drei Mitarbeitern; größere Betriebe werden individuell angefragt.
- Familie, berechtigte Fahrzeuginsassen und dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug eines Mitarbeiters einordnen.
- Spezial-Straf-Rechtsschutz sowie Vertrags-, Sachen- und Versicherungsvertragsrechtsschutz im gewählten Umfang prüfen.
- Vermieterrechtsschutz ist ein gesonderter Zusatzbaustein.
- Deckungssummen, Strafkaution, Selbstbeteiligung und Wartezeiten anhand der aktuellen Variante abstimmen.
Konflikte, die zum Schornsteinfegerhandwerk gehören
Feuerstättenschau, Energieberatung und die Tätigkeit als beliehener Unternehmer bringen besondere rechtliche Fragestellungen mit sich. Die bisherige Konzeptdarstellung behandelt auch Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde und Verfahren zur Kehrhäufigkeit.
- Hoheitliche Tätigkeit und zulässige Nebentätigkeiten nach Handwerksordnung A und B berücksichtigen.
- Verwaltungsrechtliche Verfahren und Firmenvertragsrechtsschutz voneinander abgrenzen.
- Telefonische anwaltliche Beratung, Online-Musterschreiben und Web-Check als Serviceleistungen besprechen.
- Voraussetzungen für vorvertragliche Rechtsschutzfälle gesondert prüfen.
Auch für Arbeitnehmer, Auszubildende und Ruhestand
Für angestellte Meister, Gesellen, Auszubildende und Schornsteinfeger im Ruhestand gibt es ein eigenes Konzept. Es umfasst private, berufliche, Verkehrs- und selbstgenutzte Wohnbereiche sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz.
- Nebenberufliche Kleinunternehmertätigkeit und Vermietung nur als vereinbarte Zusatzbausteine berücksichtigen.
- Der Automobilclubvertrag ist rechtlich getrennt und wird separat abgerechnet.






